KETHERA bietet Ketamin-assistierte Psychotherapie im Rahmen einer Richtlinienpsychotherapie an. Aus diesem Grund werden die Kosten für gewöhnliche Psychotherapiesitzungen in der Regel von privaten und gesetzlichen Versicherungen erstattet.
Die Kosten für die Ketamingabe werden von gesetzlichen Krankenversicherungen nur im Ausnahmefall erstattet und liegen sonst bei 160-180€ / Sitzung (ca. 120 min.). Die Erstattung hängt von der Schwere der Krankheit, erfolglosen Behandlungsversuchen in der Vergangenheit und den internen Richtlinien der jeweiligen Krankenverischerung ab. Private Krankenversicherungen erstatten die Ketamingabe häufiger.
Vor Beginn der Therapie erstellen wir für Sie einen Behandlungsplan entsprechend Ihrer Angaben aus dem Erstgespräch. An diesem Plan orientieren sich entsprechend auch die Behandlungskosten. Bei den Kosten richten wir uns nach der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wir bitten Sie deshalb am Anfang der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und eine Kostenerstattung zu prüfen. Sollten Sie sich entscheiden, für die Kosten selbst aufzukommen, empfehlen wir die Abklärung der steuerlichen Absetzbarkeit, die je nach Einkommen gegeben ist.