Kostenerstattung Ketaminbehandlung

KOSTENERSTATTUNG DER KETAMINBEHANDLUNG

Kostenerstattung der Ketaminbehandlung

Unser Anspruch ist es den Menschen zu helfen, die von den bisher verfügbaren Behandlungsansätzen für psychische Erkrankungen bisher nicht ausreichend profitieren konnten. Damit unsere Leistungen auch Patientinnen und Patienten gesetzlicher Krankenversicherungen zugutekommen können, informieren wir Sie hier, wie Sie gegebenenfalls eine Übernahme der Ketaminbehandlung bewirken können.

Unterstützung bei der Beantragung

Im Folgenden Beschreiben wir Ihnen die dafür notwendigen Schritte für die Beantragung der Kostenerstattung für die Ketaminbehandlung. Wir möchten Ihnen jedoch auch mitteilen, dass diese Schritte etwas Fleiß und Ausdauer abverlangen. Wir empfehlen Ihnen daher sich für die Beantragung einer Kostenerstattung die dafür notwendige Hilfe durch Familienangehörige oder Freunde zu suchen.

Rechtliche Grundlage

Als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine adäquate Behandlung, wenn Sie nachweislich unter einer psychischen Erkrankung leiden. Allerdings ist die Behandlung mit Ketamin trotz wissenschaftlicher Belege keine Leistung des Regelkatalogs von gesetzlichen Krankenversicherungen. Entsprechend haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung einer solchen Behandlung. Die Regelleistungen sind Psychotherapie und Psychopharmaka (Medikamente). Wenn Sie diese beiden Standardbehandlungsformen bereits mehrfach ausprobiert haben und Sie weiterhin unter Ihrer Erkrankung leiden, haben Sie bessere Chancen eine Erstattung der Kosten der Ketaminbehandlung erwirken zu können.

1 Kontaktaufnahme zu KETHERA

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns kurz über das Kontaktformular Ihre Situation. Wir werden darauf eine Einschätzung vornehmen, ob eine Behandlung mittels Ketamin-assistierter Psychotherapie erfolgsversprechend wäre und ob eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten erstatten könnte. In diesem Fall würden wir Ihre Daten aufnehmen und ein Anschreiben an die Krankenversicherung und Ihren Facharzt (Psychiater, Neurologe oder Psychotherapeut) oder Ihren Hausarzt verfassen.

2 Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung

Kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung und schildern Sie dieser ihre Lage. Gehen Sie darauf ein:

  • Seit wann welche Diagnosen gestellt wurden
  • Welche Klinikaufenthalte Sie bereits hatten
  • Welche ambuante Psychotherapien Sie bereits gemacht haben
  • Welche Psychopharmaka Sie bereits versucht haben
  • Unter welchen Symptomen Sie heute noch leiden
  • Wie diese Symptome Sie und Ihr Umfeld heute belasten

Teilen Sie der Krankenversicherung mit, dass Sie von einer neuen Behandlungsmethode erfahren haben, für dessen Wirksamkeit umfassende Wirksamkeitsnachweise vorliegen. Fragen Sie an, ob Ihre Krankenversicherung sich vorstellen könnte eine solche Behandlung zu erstatten.

Schicken Sie anschließend das von uns an Sie gesendete Schreiben an Ihre Krankenversicherung.

 

3 Nachweis des Behandlungsbedarfs

Sollte sich Ihre Krankenversicherung offen zeigen, wird diese für Ihnen Antragsformulare zuschicken. An dieser Stelle sollten Sie auch ihre bisherigen Behandler wie Fachärzte und Hausärzte einbeziehen und bitten, mit einem entsprechenden Schreiben die Behandlung der Krankenversicherung zu empfehlen.

4 Antrag einreichen

Reichen Sie die ausgefüllten Antragsunterlagen ein und warten Sie auf eine Rückmeldung Ihrer Krankenversicherung. In der Regel sollten Sie innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung erhalten.

5 Bei Ablehnung oder Teilerstattung

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, besteht noch die Möglichkeit die Kosten selbst zu tragen. Nehmen Sie hierzu wieder mit uns Kontakt auf.
Hinweis: Sie können Krankheitskosten steuerlich geltend machen, wenn die Kosten einen Pauschalbetrag übersteigen. Sie sollten daher unbedingt alle nicht von der Krankenkasse erstatteten Ausgaben sammeln und bei der Steuer als Sonderausgaben angeben. In Abhängigkeit von Ihrer Einkommenssituation können solche Kosten ganz- oder teilweise anerkannt und dann von der Steuer abgesetzt werden. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater.