Vor Beginn der Behandlung findet eine diagnostische Abklärung mit Indikationsstellung durch einen in einem Richtlinienverfahren approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und einen Arzt statt. Die Ketaminbehandlung findet anschließend im Rahmen einer Richtlinienpsychotherapie statt und dient dazu den Therapieprozess zu vertiefen.
Durch die Kombination aus Ketamingabe und psychotherapeutischer Begleitung kann so ein besseres und nachhaltigeres Behandlungsergebnis erzielt werden.
Die Kosten der Behandlung werden bei gesetzlich Versicherten oft für die psychotherapeutische Behandlung im Richtlinienverfahren erstattet. Ketaminsitzungen müssen selbst getragen werden. Sie ärztliche Ketamingabe wird in der Regel von den privaten Krankenversicherungen getragen.